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Modul 3.2: Sozial­verwaltungs­verfahren

Wie kommt man an die Leistungen ran?

Seminarbeschreibung.M3.2.26.08.2025.pdf

26. August 2025 Uhrzeit: 9:00 bis 15:00

Onlineseminar

Status:

Dirk Audörsch

125 € (zzgl. 19% MwSt)

Onlinefortbildung zum Sozialverwaltungsrecht (SGB I, SGB X, SGG)

Dauer: 5 Zeitstunden

Die Teilnehmer*innen erhalten mit dem Zugangslink ein digitales Skript sowie nach der Veranstaltung ein Teilnahmezertifikat über 5 Zeitstunden gem. § 6 Abs. 2 S. 2 RDG bzw. gem. § 29 BtOG..

Zielgruppe: Diese Fortbildung richtet sich an Sozialarbeiterinnen in Beratungsstellen und Kliniksozialdiensten, ehrenamtliche Betreuerinnen, Berufsbetreuerinnen, Bewährungshelferinnen sowie alle, die in der sozialen Beratung und Unterstützung tätig sind.

Inhalt der Fortbildung:

Kurz: „WIE kommen die Klient*innen an Leistungen?“

In dieser praxisorientierten Onlinefortbildung erhalten Sie fundiertes Wissen zum Sozialverwaltungsrecht gemäß SGB I, SGB X sowie dem Sozialgerichtsgesetz (SGG). Die Veranstaltung bietet wertvolle Einblicke in die rechtlichen Grundlagen und das Verfahren der Antragstellung, des Verwaltungsverfahrens sowie der Widerspruchs- und Klageverfahren.

Folgende Themen werden u.a. behandelt:

  • Antragsverfahren: Detaillierte Erläuterung der Antragstellung, mit wertvollen Tipps zur Beweissicherung;
  • Beweislastverteilung, Beweiskraft und -mittel sowie Fragen der Glaubhaftmachung: Vertiefung der Prinzipien der Beweislastverteilung im Sozialrecht und welche Beweismittel vor den Sozialgerichten zugelassen werden. Dabei werden auch die verschiedenen Mittel der Glaubhaftmachung und ihre praktische Bedeutung behandelt. Hierfür wird u.a. das Mittel und die Zulässigkeit der Videoaufzeichnung per Handy zur Beweissicherung bei der Antragstellung bzw. bei einem Hausbesuch erörtert;
  • Verwaltungsverfahren: Darstellung des Ablaufs des Verwaltungsverfahrens und die Voraussetzungen für die Erstellung eines rechtsmittelfähigen Bescheids (Verwaltungsakt);
  • Mitwirkungsobliegenheiten: Erläuterung der Mitwirkungspflichten der betroffenen Personen und aber eben auch die rechtlichen Grenzen dieser Mitwirkung;
  • Vorschüsse und vorläufige Leistungen, §§ 42, 43 SGB I;
  • Widerspruchsverfahren: Umfassende Übersicht über das Widerspruchsverfahren, mit besonderem Fokus auf die Widerspruchsfrist und die Bedeutung der Rechtsmittelbelehrung (insbesondere im Hinblick auf § 66 Abs. 2 SGG);
  • Klagverfahren und einstweiliger Rechtsschutz: Einführung in das Klageverfahren sowie das Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz bei sozialrechtlichen Streitigkeiten;
  • Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch: Erläuterung des Rechts auf Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens, wenn ein Fehler seitens der Behörde vorliegt;
  • Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Besprechung der Voraussetzungen und Anwendungsfälle für die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach versäumten Fristen, insbesondere im Zusammenhang mit der Antragstellung oder Widerspruchseinlegung.

Besondere Praxisbeispiele:

Die Fortbildung enthält eine Vielzahl von praxisorientierten Formulierungsbeispielen, wie z.B. für einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X oder für einen Widerspruch. Diese Beispiele helfen Ihnen, Ihre Fähigkeit zur richtigen Prüfung von KI-unterstützten Schriftsätzen zu stärken und das juristische Handwerkszeug im Arbeitsalltag anzuwenden.

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen im Sozialverwaltungsrecht zu vertiefen und Ihre praktischen Fähigkeiten für die Arbeit in der sozialen Beratung und Betreuung zu erweitern!

Melden Sie sich noch heute an und sichern Sie sich Ihren Platz!

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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