MITRECHT
für die Soziale Arbeit.
Liebe Kolleg*innen,
haben Sie sich in diesem Jahr schon fortgebildet? ….
…erfüllen Sie Ihre Fortbildungspflichten u.a. gem. § 6 Abs. 2 RDG sowie gem. § 29 BtOG und erweitern Sie gleichzeitig Ihr Wissen für die tägliche Praxis!
Zwar loht es sich immer, sein Wissen auch zum SGB II (Bürgergeld/ Grundsicherung) aufzufrischen, jedoch könnte eine Fortbildung zum jetzigen Zeitpunkt noch etwas verfrüht sein, da demnächst mit einschneidenden Änderungen gerechnet werden darf. Um für Sie einen tatsächlichen Mehrwert insoweit zu erreichen, bieten wir Fortbildungen zum SGB II erst nach dem 15.03.2026 an, da dann das Gesetzgebungsverfahren weitgehend abgechlossen sein wird, so dass auch die wirklichen Rechtsänderungen in die Fortbidlung praxisrelevant mit einfließen werden. Melden Sie sich daher gerne frühzeitig an:
Eintägiger Intensivüberblick SGB II – Bürgergeld – Grundsicherung Modul M3.3. am 17.04.2026
Eintätiger Intensivüberblick SGB II – Bürgergeld – Grundsicherung Modul M3.3. am 10.06.2025
Eintägiger Intensivüberblick SGB II – Bürgergeld – Grundsicherung Modul M3.3. am 09.09.2026
Unser Rechtsfortbildungsportal bietet Ihnen praxisnahe, flexible und qualifizierte Schulungen, die speziell auf die Bedürfnisse der sozialen Arbeit, für die Betreuung von Menschen, die Tätigkeit in Kliniksozialdiensten sowie in Haftanstalten u.s.w. ausgerichtet sind.
Besonderes Augenmerk legen wir auf die Verzahnung von:
- Strafrecht Modulbeschreibung.M5.1
- Zivilrecht Modulbeschreibung.M4.1
- Sozialrecht Modulbeschreibung.M3.2
Bei dem Modul zum Sozialverwaltungsrecht wird u.a. auch der Einsatz des Handys, d.h. deren rechtliche Zulässigkeit z.B. zur Beweissicherung für die Antragstellung dargestellt.
Daher werden auch bei den strafrechtlichen und den sozialrechtlichen Fortbildungen die einzelnen Schritte und Komplikationen sowie Lösungsmöglichkeiten der jeweiligen Verfahren ausführlich erläutert, wie sie sich bereits aus den folgenden Schaubildern ergeben:
Zudem beleuchten wir in einem Modul den Sozialdatenschutz (Modulbeschreibung.Sozialdatenschutz.pdf) im Spannungsfeld zwischen Aussagepflicht und Zeugnisverweigerungsrecht. Denn nur durch eine ganzheitliche Betrachtung des Rechts wird eine rechtssichere, zielgenaue Beratung und Unterstützung Ihrer Klient*innen möglich.
Starten Sie jetzt durch – für Ihre berufliche Entwicklung und die beste Unterstützung Ihrer Klient*innen!
Ihr Team des Rechtsfortbildungsportals
RECHT.AKTUELL:
-> Formfehler mit großer Wirkung: Verspätetet abgesetztes Urteil ist angreifbar, wenn die „Fünf-Monats-Frist“ überschritten ist!
Ein Urteil kann allein wegen eines formalen Fehlers zu Fall gebracht werden: Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 05.03.2026 klargestellt, dass eine Entscheidung als rechtlich fehlerhaft gilt, wenn sie nicht innerhalb von fünf Monaten nach der Verkündung vollständig schriftlich abgefasst, unterschrieben und zur Geschäftsstelle gelangt ist.
Wird diese Frist versäumt, fehlt es rechtlich an tragfähigen Entscheidungsgründen – mit der Folge, dass ein sogenannter absoluter Revisionsgrund vorliegt. Das Urteil ist dann ohne weitere Prüfung aufzuheben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückzuweisen.
👉 Für Betroffene bedeutet das:
Auch scheinbar „formale“ Fehler können entscheidend sein und eröffnen
Angriffsmöglichkeiten im Rechtsmittelverfahren.
Fundstelle: BSG, Urteil vom 05.03.2026 – B 3 KR 17/25 R
-> Gartenlaube als Wohnung im Sinne des Wohnungseinbruchsdiebstahls.
Eine eingerichtete, der Unterkunft von Menschen dienende Gartenlaube kann eine Wohnung im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB sein. Dass die Laube zur Tatzeit nicht als Schlafgelegenheit genutzt wurde, steht dem nicht entgegen. Maßgebend für den Wohnungsbegriff ist insofern der Zweck der Stätte, nicht ihr tatsächlicher Gebrauch. Ob öffentlich- oder privatrechtliche Vorschriften (wie hier die Verordnung der Kleingartenanlage) der Raumwidmung als Wohnstätte entgegenstehen, ist gleichfalls nicht entscheidend. Vielmehr kommt es darauf an, dass ein erhöhter Eigentums- und Gewahrsamsschutz sowie eine räumliche Privat- und Intimsphäre vermittelt werden [BGH 5 StR 483/25 – 4. November 2025 (LG Berlin I)
Zitiert nach: HRRS 2025 Nr. 1412]
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/25/5-483-25.php
Hier finden Sie Weiterleitungen zu kostenlosen Rechtsprechungsdatenbanken:
BGH-Rechtsprechung zum Strafrecht:
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/index.php
Rechtsprechungsdatenbanken bzw. Gerichtsdatenbanken zum Sozialrecht:
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen
Übersicht aller Seminar-Module

Einführendes Modul 1

Module 2 – Rechtliches zur Beratungstätigkeit

Module 3 – Sozialrecht

Module 4 – Zivilrecht














