Das Fortbildungsportal für die Soziale Arbeit

Mit Recht zum Ziel!

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MITRECHT

für die Soziale Arbeit.

Liebe Kolleg*innen,

haben Sie sich in diesem Jahr schon fortgebildet? ….

Zu Beginn des Jahres 2026 wird es in Flensburg zwei kostenlose Präsenzveranstaltungen geben:

Donnerstag, 26.02.2026:

Materielles Sozialrecht (Überblick)

Mittwoch, 25.03.2026:

Sozialverwaltungsrecht (Überblick)

  jeweils 17:30 Uhr – 20:00 Uhr.

Kostenfrei –  Anmeldung erbeten unter: info@mitrecht.org

Veranstaltungsort: Flensburg, Johanniskirchhof 19/ 19a (kleiner Saal · Erdgeschoss).

Aber auch, wenn Sie keine Zeit an den vorstehenden Tagen haben, erfüllen Sie Ihre Fortbildungspflichten u.a. gem. § 6 Abs. 2 RDG sowie gem. § 29 BtOG und erweitern Sie gleichzeitig Ihr Wissen für die tägliche Praxis!

Zwar loht es sich immer, sein Wissen auch zum SGB II (Bürgergeld/ Grundsicherung) aufzufrischen, jedoch könnte eine Fortbildung zum jetzigen Zeitpunkt noch etwas verfrüht sein, da demnächst mit einschneidenden Änderungen gerechnet werden darf. Um für Sie einen tatsächlichen Mehrwert insoweit zu erreichen, bieten wir Fortbildungen zum SGB II erst nach dem 15.03.2026 an, da dann das Gesetzgebungsverfahren weitgehend abgechlossen sein wird, so dass auch die wirklichen Rechtsänderungen in die Fortbidlung praxisrelevant mit einfließen werden. Melden Sie sich daher gerne frühzeitig an:

Eintägiger Intensivüberblick SGB II – Bürgergeld – Grundsicherung Modul M3.3. am 17.04.2026

Eintätiger Intensivüberblick SGB II – Bürgergeld – Grundsicherung Modul M3.3. am 10.06.2025

Eintägiger Intensivüberblick SGB II – Bürgergeld – Grundsicherung Modul M3.3. am 09.09.2026

Unser Rechtsfortbildungsportal bietet Ihnen praxisnahe, flexible und qualifizierte Schulungen, die speziell auf die Bedürfnisse der sozialen Arbeit, für die Betreuung von Menschen, die Tätigkeit in Kliniksozialdiensten sowie in Haftanstalten u.s.w. ausgerichtet sind.

Besonderes Augenmerk legen wir auf die Verzahnung von:

Bei dem Modul zum Sozialverwaltungsrecht wird u.a. auch der Einsatz des Handys, d.h. deren rechtliche Zulässigkeit z.B. zur Beweissicherung für die Antragstellung dargestellt.

Daher werden auch bei den strafrechtlichen und den sozialrechtlichen Fortbildungen die einzelnen Schritte und Komplikationen sowie Lösungsmöglichkeiten der jeweiligen Verfahren ausführlich erläutert, wie sie sich bereits aus den folgenden Schaubildern ergeben:

Zudem beleuchten wir in einem Modul den Sozialdatenschutz (Modulbeschreibung.Sozialdatenschutz.pdf) im Spannungsfeld zwischen Aussagepflicht und Zeugnisverweigerungsrecht. Denn nur durch eine ganzheitliche Betrachtung des Rechts wird eine rechtssichere, zielgenaue Beratung und Unterstützung Ihrer Klient*innen möglich.

Starten Sie jetzt durch – für Ihre berufliche Entwicklung und die beste Unterstützung Ihrer Klient*innen!

Ihr Team des Rechtsfortbildungsportals


RECHT.AKTUELL:

Gartenlaube als Wohnung im Sinne des Wohnungseinbruchsdiebstahls.

Eine eingerichtete, der Unterkunft von Menschen dienende Gartenlaube kann eine Wohnung im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB sein. Dass die Laube zur Tatzeit nicht als Schlafgelegenheit genutzt wurde, steht dem nicht entgegen. Maßgebend für den Wohnungsbegriff ist insofern der Zweck der Stätte, nicht ihr tatsächlicher Gebrauch. Ob öffentlich- oder privatrechtliche Vorschriften (wie hier die Verordnung der Kleingartenanlage) der Raumwidmung als Wohnstätte entgegenstehen, ist gleichfalls nicht entscheidend. Vielmehr kommt es darauf an, dass ein erhöhter Eigentums- und Gewahrsamsschutz sowie eine räumliche Privat- und Intimsphäre vermittelt werden [BGH 5 StR 483/25 – 4. November 2025 (LG Berlin I)

Zitiert nach: HRRS 2025 Nr. 1412]

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/25/5-483-25.php


Hier finden Sie Weiterleitungen zu kostenlosen Rechtsprechungsdatenbanken:

BGH-Rechtsprechung zum Strafrecht:

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/index.php

Rechtsprechungsdatenbanken bzw. Gerichtsdatenbanken zum Sozialrecht:

https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen

https://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/portal/t/7hn/page/bsjrsprod.psml/js_peid/Suchportlet1?action=portlets.jw.MainAction&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtree&p1=bsg


Übersicht aller Seminar-Module

Einführendes Modul 1

Modul 1: Einführung in die Rechts­anwendung

Wie gehe ich an die Sache ran?

Module 2 – Rechtliches zur Beratungs­tätigkeit

Modul 2.1: Rechts­dienst­leistungs­gesetz

Was darf ich überhaupt als Nichtjurist*in raten/ machen?

Modul 2.2: Sozial­datenschutz

Was muss ich beachten?

Modul 2.3: Recht.Kompakt.

5-Tages-Fortbildung

Sozial-, Straf- und Zivilrecht

Module 3 – Sozialrecht

Modul 3.1: Sozial­gesetz­bücher im Überblick

Welche Leistungen gibt es überhaupt?

Modul 3.2: Sozial­verwaltungs­verfahren

Wie kommt man an die Leistungen ran?

Modul 3.3: SGB II

Intensiv-Überblick

Modul 3.4: AsylbLG im Über­blick

AsylbLG – Ansprüche erkennen und sichern

Modul 3.5: SGB VIII im Über­blick

Was sollte man zum SGB VIII wissen, um zu unter­stützen und sach­gerecht zu handeln?

Module 4 – Zivilrecht

Modul 4.1: Zivil­recht im Über­blick

Die wichtigsten Vorschriften und rechtlichen Zusammenhänge sowie Regelungen für die Soziale Arbeit

Modul 4.2: Familien­recht für die Soziale Arbeit

Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen zum Familienrecht für die Soziale Arbeit

Modul 4.3: Arbeits­recht für die Soziale Arbeit

Was sollte ich zum Arbeits­recht als Sozial­arbeiter*in wissen?

Module 5 – Strafrecht

Modul 5.1: Straf­recht für die Soziale Arbeit

Was muss ich unbedingt wissen?

Modul 5.2: Betäubungs­mittel­abhängig­keit und § 35 BtMG

Was muss ich für „Therapie statt Strafe“ beachten?