Onlinefortbildung – „Therapie statt Strafe“ § 35 BtMG – Voraussetzungen und Praxis
Dauer: 5 Zeitstunden
Die Teilnehmer*innen erhalten mit dem Zugangslink ein digitales Skript sowie nach der Veranstaltung ein Teilnahmezertifikat über 5 Zeitstunden gem. § 6 Abs. 2 S. 2 RDG, gem. § 15 FAO bzw. gem. § 29 BtOG .
Zielgruppe:
Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter*innen von:
- Beratungsstellen der sozialen Arbeit
- Kliniken und Sozialdiensten
- Berufsbetreuerinnen und Bewährungshelferinnen
- Drogenberatungsstellen
- Sozialarbeiter*innen in Haftanstalten und Einrichtungen der Justizvollzugsanstalten
In dieser praxisorientierten Fortbildung werden zentrale rechtliche und praktische Aspekte des § 35 BtMG behandelt – insbesondere in Bezug auf die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Therapie statt Strafe.
Themenübersicht:
- § 35 BtMG: Grundlagen und Anwendungsmöglichkeiten
- Voraussetzungen für eine Kostentragung durch Sozialleistungsträger
- Das sozialgerichtliche Eilverfahren zur Erlangung einer Kostenzusage
- Weiterleitungsvorschriften und Zuständigkeitsklärung gemäß § 14 SGB IX: Was müssen Sie wissen?
- Praxisbeispiele aus der Arbeit in Sozialdiensten, Beratungsstellen und Haftanstalten
Lernziele:
Nach der Teilnahme werden Sie die Voraussetzungen und rechtlichen Grundlagen des § 35 BtMG sicher anwenden können. Sie erfahren, wie Sie die Kostentragung durch Sozialleistungsträger prüfen und das sozialgerichtliche Eilverfahren im Kontext „Therapie statt Strafe“ effektiv einsetzen können. Zudem lernen Sie, wie Zuständigkeitsfragen nach § 14 SGB IX geklärt werden können.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich gezielt weiterzubilden und Ihre Praxiskenntnisse zu vertiefen!
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!