Modul 1: Einführendes Modul
Modul 1: Einführendes Modul [„Wie funktioniert die Rechtsanwendung“]

Dieses Fortbildungsmodul richtet sich sowohl an sog. Quereinsteiger*innen, als auch an Berater*innen, die längere Zeit nicht mehr in der beratenden Arbeit tätig gewesen sind. Aber auch z.B. für ehrenamtliche Betreuer*innen und Berufsbetreuer ist dieses Modul sinnvoll, um einerseits den rechtlichen Rahmen zügig zu klären und andererseits die erforderlichen Maßnahmen richtig rechtlich einzuordnen.
Ankündigung: Onlinefortbildung „Einführung in die juristische Arbeitsweise für Sozialarbeiter*innen“
In dieser praxisorientierten Onlinefortbildung erhalten Sozialarbeiterinnen einen fundierten Einstieg in die juristische Arbeitsweise. Ziel ist es, schnell eine fundierte Sachverhaltsklärung mit Klientinnen zu erreichen und zu erkennen, ob es sich um eine zivil-, straf-, verwaltungs- oder sozialrechtliche Angelegenheit handelt.
Die Teilnehmenden lernen, juristische Fachbegriffe in verständliche Alltagssprache zu übersetzen und werden mit grundlegenden juristischen Auslegungsmethoden vertraut gemacht. Außerdem steht die Prüfung von Ermessensentscheidungen auf der Agenda.
Aber auch die Fristenberechnung sowie die Betrachtung wichtiger Fristen, so u.a. im Sozialrecht, Erbrecht, Miet- und Arbeits- als auch im Strafrecht werden besprochen, um frühzeitig die erforderlichen Maßnahmen ergreifen zu können bzw. um eine Eigenhaftung zu vermeiden. Zur Vermeidung der Eigenhaftung der Beratungsperson werden darüber hinaus Tipps zur Dokumentation der Rechtsberatung aus der anwaltlichen Praxis gegeben.
Dauer: 5 Zeitstunden
Die Teilnehmer*innen erhalten mit dem Zugangslink ein digitales Skript sowie nach der Veranstaltung ein Teilnahmezertifikat über 5 Zeitstunden gem. § 6 Abs. 2 S. 2 RDG bzw. gem. § 29 BtOG.
Zielgruppe: Sozialarbeiterinnen, die ihre juristischen Kenntnisse erweitern möchten.
Ziel: Effektive Unterstützung bei der rechtlichen Einschätzung von Fällen und Verbesserung der Kommunikation mit Klientinnen.
Melden Sie sich jetzt an und erweitern Sie Ihre Fähigkeiten im Umgang mit rechtlichen Fragestellungen!
Module 2 – Rechtliches zur Beratungstätigkeit
Modul 2.1 – Rechtsdienstleistungsgesetz

Wann und wie ist die Rechtsberatung überhaupt zulässig?
Dieses Fortbildungsmodul richtet sich insbesondere an Fach- und Führungskräfte von sozialen Einrichtungen bzw. von sog. freien Trägern als Multiplikatorenveranstaltung.
In diesem Modul wird ausführlich das Rechtsdienstleistungsgesetz erläutert, d.h. die gesetzlichen Vorgaben dargestellt, die erfüllt sein müssen, um Rechtsberatung anbieten zu können bzw. anbieten zu dürfen, sprich um einen Rechtsrat zu erteilen. Hierfür ist natürlich zunächst die Kenntnis erforderlich, ob es sich lediglich um eine Unterstützung handelt oder ob dadurch möglicherweise bereits auch ein Rechtsrat erteilt wird.
Die Teilnehmer*innen erhalten mit dem Zugangslink ein digitales Skript sowie nach der Veranstaltung ein Teilnahmezertifikat über 2,5 Zeitstunden gem. § 6 Abs. 2 S. 2 RDG bzw. gem. § 29 BtOG.
Diese Kenntnisse sind für jede Sozialberatungsstelle ein Muss!
Modul 2.2: Sozialdatenschutz

Was muss im Umgang mit Sozialdaten beachtet werden?
Online-Fortbildung: Sozialdatenschutz und rechtliche Grundlagen in der sozialen Arbeit
Dauer: 5 Zeitstunden
Die Teilnehmer*innen erhalten mit dem Zugangslink ein digitales Skript sowie nach der Veranstaltung ein Teilnahmezertifikat über 5 Zeitstunden gem. § 6 Abs. 2 S. 2 RDG bzw. gem. § 29 BtOG.
Zielgruppe: Mitarbeiterinnen in Beratungsstellen der sozialen Arbeit, Klinik Sozialdienste, Berufsbetreuerinnen, Bewährungshelferinnen, Mitarbeiterinnen in Fanprojekten und weitere Fachkräfte in sozialen Berufen.
In dieser praxisorientierten Online-Fortbildung werden Sie umfassend in die rechtlichen Rahmenbedingungen des Sozialdatenschutzes eingeführt. Dabei stehen sowohl grundlegende Vorschriften als auch spezifische Regelungen im Kontext der sozialen Arbeit im Mittelpunkt.
Themenschwerpunkte der Fortbildung:
- Sozialdatenschutz nach den Vorgaben des § 31 SGB I und der DS-GVO;
- Rechte und Pflichten im Umgang mit personenbezogenen Daten im sozialen Sektor;
- Die rechtlichen Grundlagen der Aussageverweigerung:
- § 53 StPO und § 203 StGB im Vergleich;
- Das Spannungsfeld zwischen rechtlichen Schutz- und Informationspflichten;
- BVerfG-Entscheidung vom 19.07.1972 (2 BvL 7/71) und ihre Bedeutung für die Praxis.
Durch praxisnahe Erläuterungen und Fallbeispiele werden Sie befähigt, den komplexen rechtlichen Anforderungen im Bereich des Sozialdatenschutzes sicher und korrekt zu begegnen.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, Ihr Wissen zu vertiefen und Ihre Handlungskompetenz in der sozialrechtlichen Praxis zu erweitern.
Die Fortbildung ist interaktiv, praxisorientiert und bietet ausreichend Raum für Fragen und Diskussionen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Modul 2.3: Recht.Kompakt.

Ein komprimierter Schnellüberblick -ausgewählte Rechtsgebiete –
Ein Intensivseminar
Dieses Fortbildungsmodul richtet sich an alle sozialrechtlich beratend tätigen Menschen, die schon länger keine Fortbildung mehr besucht haben.
In diesem Wochenseminar werden geblockt jeweils 5 Module zusammenhängend vermittelt. Zwar kann z.B. eine Fortbildung nur zum SGB II besucht werden, jedoch steht das Rechtsgebiet dann als sog. „Insel-Wissen“ im Raum, ohne die komplexen Zusammenhänge des juristischen Alltags mit in den Blick zu nehmen. Durch das Wochenseminar soll daher diese Verzahnung der juristischen Rechtsgebiete in einem Gesamtzusammenhang dargestellt werden, um auch mit neuen bzw. abweichenden Fragestellungen zu RECHT zu kommen.
Die ausführlichen Hinweise und Inhalte zu der Veranstaltung finden Sie unter:
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Module 3 – Sozialrecht
Modul 3.1: Sozialleistungen im Überblick

Welche Sozialleistungen (SGB II, III, V, VI, VII, VIII, IX, XI u.v.m.) gibt es überhaupt?
Online-Fortbildung: Überblick über die materiellen Sozialgesetzbücher
Diese praxisorientierte Online-Fortbildung richtet sich an Sozialarbeiterinnen in Beratungsstellen, Kliniksozialdienste, ehrenamtliche Betreuerinnen sowie Berufsbetreuer*innen und alle, die Menschen in sozialrechtlichen Angelegenheiten unterstützen.
In 5 Zeitstunden erhalten die Teilnehmenden einen fundierten Überblick über die relevanten materiellen Sozialgesetzbücher. Die Fortbildung bietet eine klare Abgrenzung zu den Verfahren des Sozialverwaltungsrechts, indem sie sich auf die rechtlichen Grundlagen und Anspruchsberechtigungen konzentriert, die für die praktische Arbeit im Sozialrecht von Bedeutung sind. Denn häufig werden Sie mit der Frage konfrontiert, welcher Sozialleistungsträger überhaupt zuständig ist. Seien Sie kompetent, um diesen „sozialrechtlichen Verschiebebahnhof“ zu durchbrechen, um den Weg zum zutreffenden Leistungsträger aufzuzeigen.
Die Teilnehmer*innen erhalten mit dem Zugangslink ein digitales Skript sowie nach der Veranstaltung ein Teilnahmezertifikat über 5 Zeitstunden gem. § 6 Abs. 2 S. 2 RDG bzw. gem. § 29 BtOG.
Konkret umfasst der Inhalt:
- Einführung in die wichtigsten materiellen Sozialgesetzbücher – SGB II, III, V, VI, VII, VIII, IX, XI, XII, XIV.
- Die Lotsenfunktion gemäß § 16 SGB I – Wie Sie Klient*innen schnell und zielführend zu den richtigen Sozialleistungsträgern weiterleiten;
- Wichtige Anspruchsgrundlagen für die Praxis, z. B.:
- § 43 SGB VI – Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung
- § 33 SGB XII – Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe
- § 19 SGB IX – Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- § 19 SGB II – Anspruch auf Bürgergeld
Seien Sie dabei und erweitern Sie Ihre Kenntnisse im Sozialrecht, um Ihre Beratungskompetenz zu stärken und Klient*innen gezielt zu unterstützen.
Wir freuen und auf Ihre Teilnahme.
Modul 3.2: Sozialverwaltungsverfahren

Wie kommt man an die Leistungen ran?
– Mit Tipps zur „Durchbrechung der Wegberatung“
Onlinefortbildung zum Sozialverwaltungsrecht (SGB I, SGB X, SGG)
Dauer: 5 Zeitstunden
Die Teilnehmer*innen erhalten mit dem Zugangslink ein digitales Skript sowie nach der Veranstaltung ein Teilnahmezertifikat über 5 Zeitstunden gem. § 6 Abs. 2 S. 2 RDG bzw. gem. § 29 BtOG..
Zielgruppe: Diese Fortbildung richtet sich an Sozialarbeiterinnen in Beratungsstellen und Kliniksozialdiensten, ehrenamtliche Betreuerinnen, Berufsbetreuerinnen, Bewährungshelferinnen sowie alle, die in der sozialen Beratung und Unterstützung tätig sind.
Inhalt der Fortbildung:
Kurz: „WIE kommen die Klient*innen an Leistungen?“
In dieser praxisorientierten Onlinefortbildung erhalten Sie fundiertes Wissen zum Sozialverwaltungsrecht gemäß SGB I, SGB X sowie dem Sozialgerichtsgesetz (SGG). Die Veranstaltung bietet wertvolle Einblicke in die rechtlichen Grundlagen und das Verfahren der Antragstellung, des Verwaltungsverfahrens sowie der Widerspruchs- und Klageverfahren.
Folgende Themen werden u.a. behandelt:
- Antragsverfahren: Detaillierte Erläuterung der Antragstellung, mit wertvollen Tipps zur Beweissicherung;
- Beweislastverteilung, Beweiskraft und -mittel sowie Fragen der Glaubhaftmachung: Vertiefung der Prinzipien der Beweislastverteilung im Sozialrecht und welche Beweismittel vor den Sozialgerichten zugelassen werden. Dabei werden auch die verschiedenen Mittel der Glaubhaftmachung und ihre praktische Bedeutung behandelt. Hierfür wird u.a. das Mittel und die Zulässigkeit der Videoaufzeichnung per Handy zur Beweissicherung bei der Antragstellung bzw. bei einem Hausbesuch erörtert;
- Verwaltungsverfahren: Darstellung des Ablaufs des Verwaltungsverfahrens und die Voraussetzungen für die Erstellung eines rechtsmittelfähigen Bescheids (Verwaltungsakt);
- Mitwirkungsobliegenheiten: Erläuterung der Mitwirkungspflichten der betroffenen Personen und aber eben auch die rechtlichen Grenzen dieser Mitwirkung;
- Vorschüsse und vorläufige Leistungen, §§ 42, 43 SGB I;
- Widerspruchsverfahren: Umfassende Übersicht über das Widerspruchsverfahren, mit besonderem Fokus auf die Widerspruchsfrist und die Bedeutung der Rechtsmittelbelehrung (insbesondere im Hinblick auf § 66 Abs. 2 SGG);
- Klagverfahren und einstweiliger Rechtsschutz: Einführung in das Klageverfahren sowie das Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz bei sozialrechtlichen Streitigkeiten;
- Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch: Erläuterung des Rechts auf Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens, wenn ein Fehler seitens der Behörde vorliegt;
- Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Besprechung der Voraussetzungen und Anwendungsfälle für die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach versäumten Fristen, insbesondere im Zusammenhang mit der Antragstellung oder Widerspruchseinlegung.
Besondere Praxisbeispiele:
Die Fortbildung enthält eine Vielzahl von praxisorientierten Formulierungsbeispielen, wie z.B. für einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X oder für einen Widerspruch. Diese Beispiele helfen Ihnen, Ihre Fähigkeit zur richtigen Prüfung von KI-unterstützten Schriftsätzen zu stärken und das juristische Handwerkszeug im Arbeitsalltag anzuwenden.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen im Sozialverwaltungsrecht zu vertiefen und Ihre praktischen Fähigkeiten für die Arbeit in der sozialen Beratung und Betreuung zu erweitern!
Melden Sie sich noch heute an und sichern Sie sich Ihren Platz!
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Modul 3.3: Bürgergeld/ SGB II im Überblick

Ein Schnellüberblick zur Struktur, zu Ansprüchen und zu Rechtsänderungen im SGB II sowie aktueller Rechtsprechung
–Online-Fortbildung: SGB II – Intensiv
Dauer: 5 Zeitstunden
Die Teilnehmer*innen erhalten mit dem Zugangslink ein digitales Skript sowie nach der Veranstaltung ein Teilnahmezertifikat über 5 Zeitstunden gem. § 6 Abs. 2 S. 2 RDG bzw. gem. § 29 BtOG.
Zielgruppe: Sozialarbeiterinnen in Beratungsstellen, Kliniksozialdienste, ehrenamtliche Betreuerinnen, Berufsbetreuerinnen, Bewährungshelferinnen und alle weiteren Fachkräfte, die mit Sozialleistungen im Bereich des SGB II arbeiten.
Inhalt der Fortbildung:
Im Rahmen dieser 5-stündigen Online-Fortbildung erhalten die Teilnehmenden einen umfassenden Überblick über die Regelungen des SGB II (Bürgergeld). Ziel ist es, die relevanten gesetzlichen Bestimmungen für die Beratung und Betreuung von Leistungsberechtigten zu verstehen und anzuwenden. Hier geht es nicht darum, eine Vielzahl von Rechenbeispielen durchzuführen, sondern vielmehr die Grundstruktur zum „Lesen von Bescheiden“ zu erkennen und dieses Wissen für die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Bescheiden einzusetzen.
U.a. werden folgende Themen behandelt:
- Voraussetzungen gemäß § 7 SGB II: Wer hat Anspruch auf Bürgergeld? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Leistungen zu erhalten?
- Abgrenzung von Einkommen und Vermögen: Wie wird das Einkommen berechnet und welche Vermögensgrenzen gelten? Was zählt als anrechenbares Einkommen und wie ist der Umgang mit Vermögensfragen?
- Vorläufige und endgültige Leistungsgewährung: Was bedeutet die vorläufige Leistungsgewährung nach § 42a SGB II? Wie unterscheiden sich vorläufige und endgültige Bescheide und welche Auswirkungen hat dies auf die Betroffenen?
- Karenzzeiten: Welche Karenzzeiten gibt es im Zusammenhang mit der Leistungsgewährung und was bedeutet das für die Betroffenen?
- Kosten der Unterkunft und Heizung: Wie werden die Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II geregelt? Was ist bei der Anerkennung von Angemessenheit zu beachten?
- Sanktionen: Unter welchen Umständen können Sanktionen verhängt werden? Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es dazu in den §§ 31 ff. SGB II und wie wirken sich diese auf die Leistungsberechtigten aus?
Diese praxisorientierte Fortbildung richtet sich an alle, die im sozialen Sektor tätig sind und fundiertes Wissen über das SGB II sowie die aktuellen Regelungen zur Leistungsgewährung unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung benötigen.
Ziel der Fortbildung: Am Ende der Fortbildung sind die Teilnehmenden in der Lage, die komplexen Bestimmungen des SGB II sicher anzuwenden, rechtssichere Beratungen durchzuführen und die Leistungsansprüche von Betroffenen korrekt zu prüfen.
Anmeldung:
Die Anmeldung zur Online-Fortbildung erfolgt über den Anmeldelink. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Modul 3.4: AsylbLG im Überblick

Ein Schnellüberblick zur Struktur, zu Ansprüchen und zu Rechtsänderungen im AsylbLG sowie aktueller Rechtsprechung
Referent: Volker Gerloff
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Überblick
Zielgruppe: Sozialarbeiter*innen in Beratungsstellen, ehrenamtliche Betreuer*innen, Berufsbetreuer*innen, Bewährungshelfer*innen und alle weiteren Fachkräfte, die in der Beratung und Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern tätig sind.
Dauer: 5 Zeitstunden
Die Teilnehmer*innen erhalten mit dem Zugangslink ein digitales Skript sowie nach der Veranstaltung ein Teilnahmezertifikat über 5 Zeitstunden gem. § 6 Abs. 2 S. 2 RDG bzw. gem. § 29 BtOG.
Inhalt: In dieser praxisorientierten Onlinefortbildung erhalten Sie einen fundierten Überblick über das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Wir beleuchten die relevanten Anspruchsgrundlagen und die gesetzlichen Regelungen, die die Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber betreffen. Besonderes Augenmerk wird auf die verschiedenen §§ des AsylbLG gelegt, die Leistungsabsenkungen und -kürzungen regeln. Sie lernen, wie Sie rechtssicher mit den Anspruchsvoraussetzungen und den entsprechenden Leistungskürzungen umgehen können.
Inhalte im Detail:
- Überblick über das Asylbewerberleistungsgesetz und dessen Zielsetzung
- Anspruchsgrundlagen: Wer hat Anspruch auf welche Leistungen?
- Die relevanten §§ für Leistungsabsenkungen: Wann und wie können Leistungen gekürzt werden?
- Praktische Anwendung der rechtlichen Bestimmungen in der täglichen Arbeit.
Nach der Fortbildung werden Sie in der Lage sein, die relevanten Regelungen des AsylbLG sicher anzuwenden und Ihre Klientinnen und Klienten kompetent zu beraten.
Melden Sie sich jetzt an, um Ihr Wissen zu vertiefen und praxisrelevante Kenntnisse im Umgang mit dem AsylbLG zu erlangen!
Modul 3.5: SGB VIII im Überblick

Ein Schnellüberblick zur Struktur, zu Ansprüchen und zu Rechtsänderungen im SGB VIII sowie aktueller Rechtsprechung
Onlinefortbildung: SGB VIII – Ein Überblick für Fachkräfte in der Sozialen Arbeit
Die Onlinefortbildung richtet sich an Fachkräfte in Beratungsstellen, ehrenamtliche und Berufsbetreuerinnen sowie Mitarbeiter*innen von Familienberatungsstellen und Ombudsstellen gemäß § 9a SGB VIII.
Die Teilnehmer*innen erhalten mit dem Zugangslink ein digitales Skript sowie nach der Veranstaltung ein Teilnahmezertifikat über 5 Zeitstunden gem. § 6 Abs. 2 S. 2 RDG bzw. gem. § 29 BtOG.
Inhalte der Fortbildung:
- Das SGB VIII im Überblick: Einführung und grundlegende Regelungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
- Hilfe zur Erziehung: Wichtige Konzepte, Maßnahmen und praxisorientierte Ansätze
- In Obhutnahme und Wohnformen: Rechtliche Grundlagen und Umsetzungsmöglichkeiten von stationären und teilstationären Einrichtungen
- Pflegefamilien: Regulierungen und Abläufe im Kontext von Pflegekindern
- Hilfen zur Eingliederung: Unterstützung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Beeinträchtigungen
- Rechte der Kinder und Eltern: Partizipation, Mitwirkung und Rechte im Rahmen der Jugendhilfe
Die Fortbildung dauert insgesamt 5 Stunden und vermittelt praxisnahes Wissen, das direkt in der täglichen Arbeit angewendet werden kann.
Die Teilnahme ist offen für alle Fachkräfte aus dem Bereich der sozialen Arbeit, die mit den Regelungen des SGB VIII in Kontakt stehen.
Melden Sie sich gerne an!
Module 4 – Zivilrecht
Modul 4.1: Zivilrecht im Überblick

Ein Schnellüberblick zur Struktur, zu Ansprüchen und zu Rechtsänderungen im BGB sowie aktueller Rechtsprechung
Online-Fortbildung: Grundlagen des BGB für die soziale Arbeit und Beratung
Dauer: 5 Zeitstunde
Die Teilnehmer*innen erhalten mit dem Zugangslink ein digitales Skript sowie nach der Veranstaltung ein Teilnahmezertifikat über 5 Zeitstunden gem. § 6 Abs. 2 S. 2 RDG bzw. gem. § 29 BtOG.
Zielgruppe:
Diese Fortbildung richtet sich an alle Fachkräfte der Sozialen Arbeit, Sozialberatungsstellen sowie Beratungspersonen, die als „Nichtjuristinnen“ beratend tätig sind – insbesondere Betreuerinnen, die den rechtlichen Lebensbereich anderer Menschen organisieren oder unterstützen.
Inhalt und Ziel der Fortbildung:
In der täglichen Beratungspraxis ist es häufig notwendig, rechtliche Fragestellungen zu klären – sei es im Rahmen von Vertragsabschlüssen, der Vertretung von Personen oder der Beratung in familiären und erbrechtlichen Angelegenheiten. Da viele Gesetze, etwa das Sozialgesetzbuch (SGB) oder die Zivilprozessordnung (ZPO), auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verweisen, sind grundlegende Kenntnisse des BGB für Beratende unverzichtbar.
Schwerpunkte der Fortbildung:
- Grundlagen des BGB (z.B.)
- Vertragsschluss: Wann kommt ein Vertrag zustande? Welche rechtlichen Voraussetzungen sind erforderlich?
- Welche Verträge gibt es überhaupt?
- Gewährleistungsrechte
- Verjährung: Wie funktioniert die Verjährung im BGB? Welche Fristen müssen beachtet werden?
- Vertretung von Personen: Wer darf für wen handeln? Was ist bei der Vertretung zu beachten?
- Willenserklärungen und Unverzüglichkeit: Was bedeutet „Unverzüglich“?
- Vertragsbeendigung: Wie „kommt man aus einem Vertrag raus“?
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung: Grundzüge der Zwangsvollstreckung und wie diese in der Praxis relevant wird.
- Beweislastverteilung zur Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Anspruchsdurchsetzung und -abwehr.
- Erb- und Mietrecht
- Minimale Grundzüge des Erbrechts: Erbfolge, Testament und Pflichtteilsrecht – relevante Themen in der sozialen Arbeit.
- Minimale Grundzüge des Mietrechts: Rechte und Pflichten aufgrund eines Mietvertrages, Kündigung, Verhinderung der Obdachlosigkeit u.a..
Die Fortbildung richtet sich an alle, die in der sozialen Beratung tätig sind und ihre rechtlichen Grundlagenkenntnisse im Umgang mit Klient*innen vertiefen möchten. Es sind keine vertieften juristischen Vorkenntnisse erforderlich (jedoch wird die vorherige Teilnahme an dem Modul 1 empfohlen).
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fachkompetenz zu erweitern und in Ihrer Beratungspraxis noch sicherer zu agieren!
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Modul 4.2: Familienrecht für die Soziale Arbeit

Ein Schnellüberblick zur Struktur, zu Ansprüchen und zu Rechtsänderungen im Familienrecht
Referent: Timm Kreyer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Dozent und Mediator
Für Fachkräfte in der Sozialen Arbeit und Beratung
Dauer: 5 Zeitstunden
Die Teilnehmer*innen erhalten mit dem Zugangslink ein digitales Skript sowie nach der Veranstaltung ein Teilnahmezertifikat über 5 Zeitstunden gem. § 6 Abs. 2 S. 2 RDG bzw. gem. § 29 BtOG.
Zielgruppe:
Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen der Sozialen Arbeit, Fachkräfte in Sozialberatungsstellen sowie an alle Beratungspersonen, die als „Nichtjuristinnen“ beratend tätig sind oder, wie Betreuer*innen, den rechtlichen Lebensbereich für andere „organisieren“.
Überblick:
Das Seminar bietet einen praxisorientierten Überblick über das Familienrecht, speziell das Unterhaltsrecht und die Anwendung der Düsseldorfer Tabelle. Sie erhalten die nötigen Informationen, um Klient*innen in rechtlichen Belangen rund um Familienrecht und Unterhalt kompetent zu beraten und in ihrer Lebenssituation zu unterstützen.
Inhalte der Fortbildung:
- Grundlagen des Familienrechts: Rechtliche Rahmenbedingungen der Familienbeziehungen und deren Auswirkungen auf die Beratungspraxis.
- Unterhaltsrecht: Überblick über die verschiedenen Arten von Unterhalt (z.B. Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt) und die Berechnungsgrundlagen.
- Düsseldorfer Tabelle: Einführung und konkrete Anwendung der Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung des Kindesunterhalts – Praxisbeispiele und wichtige Hinweise.
- Rechtliche Grundlagen für Beratungspersonen: Wie können Sie als Nichtjuristin Ihre Klientinnen sicher und verständlich beraten?
- Fallbeispiele und Praxisfragen: Interaktive Übungen und Klärung von häufigen Fragen aus der Praxis der Sozialen Arbeit und Beratung.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen im Bereich Familien- und Unterhaltsrecht zu erweitern und sich mit praxisorientierten Inhalten für Ihre Arbeit als Beraterin oder Betreuerin fortzubilden!
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Modul 4.3: Arbeitsrecht für die Soziale Arbeit

Anbahnung des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnung, Zeugnis, Arbeitszeiten u.v.m.
Onlineseminar: Überblick zum Arbeitsrecht
Dauer: 5 Zeitstunden
Die Teilnehmer*innen erhalten mit dem Zugangslink ein digitales Skript sowie nach der Veranstaltung ein Teilnahmezertifikat über 5 Zeitstunden gem. § 6 Abs. 2 S. 2 RDG bzw. gem. § 29 BtOG .
Zielgruppe:
Diese Fortbildung richtet sich an alle Mitarbeiterinnen in der Sozialen Arbeit, Sozialberatungsstellen und Beratungseinrichtungen, die als „Nichtjuristinnen“ beratend tätig sind. Besonders geeignet für Betreuerinnen, Sozialarbeiterinnen und alle, die den rechtlichen Lebensbereich für andere organisieren oder begleiten.
Beschreibung:
In der Sozialen Arbeit und in der Beratung sind rechtliche Fragestellungen von großer Bedeutung – nicht nur für Fachkräfte mit juristischem Hintergrund, sondern auch für all diejenigen, die als „Nichtjuristinnen“ täglich rechtliche Aspekte in ihre Beratung und Unterstützung einfließen lassen müssen. Dieses Onlineseminar bietet einen fundierten Überblick über wesentliche Arbeitsrechtsfragen, die sowohl für Sozialarbeiterinnen als auch für Sozialberatungsstellen und Betreuer*innen von großer Relevanz sind.
Mit diesem Seminar erhalten Sie praxisorientiertes Wissen und rechtliche Grundlagen, die Ihnen helfen, Ihre Arbeit sicher und kompetent zu gestalten.
Inhalte des Seminars:
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Arbeitsvertrag: Form, Inhalt, Rechte und Pflichten
Befristung und Probezeit
Mutterschutz und Elternzeit
Rechte von Schwangeren und Müttern
Urlaubsanspruch
Berechnung und Umsetzung des Urlaubsanspruchs
Tarifverträge
Bedeutung und Geltungsbereich von Tarifverträgen
Abmahnung und Kündigung
Voraussetzungen und rechtliche Folgen einer Abmahnung
Kündigungsarten: ordentliche und außerordentliche Kündigung
Kündigungsschutz und Fristen
Sperrzeiten gem. SGB III
Bedeutung der Sperrzeit bei Arbeitslosigkeit
Rechtliche Grundlagen und Ausnahmen
Aufhebungsvertrag
Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?
Gestaltung und rechtliche Fallstricke
Ihr Nutzen:
Sie erhalten praxisnahe Einblicke in das Arbeitsrecht, das für Ihre tägliche Arbeit relevant ist.
Sie können rechtliche Fragestellungen sicher einschätzen und beantworten.
Sie kennen Ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten und -grenzen.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre rechtlichen Kenntnisse zu vertiefen und sich für Ihre tägliche Arbeit in der Sozialen Arbeit und Beratung noch besser zu wappnen!
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Module 5 – Strafrecht
Modul 5.1: Strafrecht für die Soziale Arbeit

… oder „mit einem Bein im Knast?“ Wissenswertes für die alltägliche Beratungstätigkeit und das eigene Handeln
Onlinefortbildung: Strafrecht für die soziale Arbeit – Ein praxisorientierter Überblick
Dauer: 5 Zeitstunden
Die Teilnehmer*innen erhalten mit dem Zugangslink ein digitales Skript sowie nach der Veranstaltung ein Teilnahmezertifikat über 5 Zeitstunden gem. § 6 Abs. 2 S. 2 RDG bzw. gem. § 29 BtOG.
Zielgruppe:
Mitarbeiterinnen in Beratungsstellen der sozialen Arbeit, Kliniksozialdienste, Berufsbetreuerinnen, Bewährungshelferinnen, Mitarbeiterinnen in Fanprojekten und weitere Fachkräfte der sozialen Arbeit.
Inhalt:
Diese praxisorientierte Fortbildung bietet einen fundierten Überblick über relevante strafrechtliche Grundlagen und deren Bedeutung für die soziale Arbeit. Im Mittelpunkt stehen zentrale strafrechtliche Themen, die Fachkräfte in ihrer täglichen Arbeit mit Klient*innen betreffen.
Folgende Themen werden behandelt:
- Ablauf des Ermittlungsverfahrens und Übergang zum gerichtlichen Verfahren
- Verfahrenseinstellungen und deren rechtliche Auswirkungen
- Einblick in ausgewählte Straftatbestände (z.B. §§ 113, 114, 223, 242 StGB)
- Abgrenzung von echten und unechten Unterlassungsdelikten (§ 13 StGB)
- Die Garantenstellung und ihre Bedeutung in der sozialen Arbeit
- Rechtsfolgen im Strafrecht: Geldstrafe, Haftstrafe, Aussetzung zur Bewährung, Widerruf der Bewährung sowie Nebenfolgen
- Besonderheiten des Jugendstrafrechts
- Das Bundeszentralregister und Löschungsfristen: Wie Eintragungen im Bundeszentralregister zustande kommen, welche Straftaten eingetragen werden und nach welchen Fristen Eintragungen gelöscht werden können – und welche Bedeutung das für die Arbeit mit Klient*innen hat.
Ziele der Fortbildung:
- Verbesserung des Verständnisses für das Strafrecht im Kontext der sozialen Arbeit
- Sicherer Umgang mit strafrechtlichen Aspekten im Arbeitsalltag
- Unterstützung bei der Einschätzung von rechtlichen Konsequenzen für Klient*innen
- Vermittlung von Handlungskompetenz im Umgang mit strafrechtlichen Fragestellungen
- Kenntnis über das Bundeszentralregister und Löschungsfristen, um die Relevanz von Vorstrafen für zukünftige rechtliche Schritte und die Arbeit mit Klient*innen besser einschätzen zu können.
Methoden:
Die Fortbildung kombiniert theoretische Inputs mit praktischen Fallbeispielen und interaktiven Elementen, um den Transfer in die berufliche Praxis zu erleichtern.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen im Bereich des Strafrechts zu erweitern und Ihre Handlungskompetenz in der sozialen Arbeit zu stärken!
Wir freuen uns, wenn Sie mit dabei sind!
Modul 5.2: Betäubungsmittelabhängigkeit und § 35 BtMG

Was muss für „Therapie statt Strafe“ beachtet werden und wie wird eine Kostenzusage erreicht?
Onlinefortbildung – „Therapie statt Strafe“ § 35 BtMG – Voraussetzungen und Praxis
Dauer: 5 Zeitstunden
Die Teilnehmer*innen erhalten mit dem Zugangslink ein digitales Skript sowie nach der Veranstaltung ein Teilnahmezertifikat über 5 Zeitstunden gem. § 6 Abs. 2 S. 2 RDG, gem. § 15 FAO bzw. gem. § 29 BtOG .
Zielgruppe:
Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter*innen von:
- Beratungsstellen der sozialen Arbeit
- Kliniken und Sozialdiensten
- Berufsbetreuerinnen und Bewährungshelferinnen
- Drogenberatungsstellen
- Sozialarbeiter*innen in Haftanstalten und Einrichtungen der Justizvollzugsanstalten
In dieser praxisorientierten Fortbildung werden zentrale rechtliche und praktische Aspekte des § 35 BtMG behandelt – insbesondere in Bezug auf die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Therapie statt Strafe.
Themenübersicht:
- § 35 BtMG: Grundlagen und Anwendungsmöglichkeiten
- Voraussetzungen für eine Kostentragung durch Sozialleistungsträger
- Das sozialgerichtliche Eilverfahren zur Erlangung einer Kostenzusage
- Weiterleitungsvorschriften und Zuständigkeitsklärung gemäß § 14 SGB IX: Was müssen Sie wissen?
- Praxisbeispiele aus der Arbeit in Sozialdiensten, Beratungsstellen und Haftanstalten
Lernziele:
Nach der Teilnahme werden Sie die Voraussetzungen und rechtlichen Grundlagen des § 35 BtMG sicher anwenden können. Sie erfahren, wie Sie die Kostentragung durch Sozialleistungsträger prüfen und das sozialgerichtliche Eilverfahren im Kontext „Therapie statt Strafe“ effektiv einsetzen können. Zudem lernen Sie, wie Zuständigkeitsfragen nach § 14 SGB IX geklärt werden können.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich gezielt weiterzubilden und Ihre Praxiskenntnisse zu vertiefen!
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!