(Stand: 01.01.2025)
Durch diese Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
werden die Anbahnung, der Vertragsschluss sowie die Durchführung von Fortbildungen und die Durchführung des Vertrages zwischen
Rechtsanwalt Dirk Audörsch,
Fachanwalt für Sozialrecht und Strafverteidiger sowie Mediator, Osterender Chausseee 4, 25870 Oldenswort, Tel.: 04864 – 271 88 99, Fax: 04864 – 271 75 11, Mail: info@mitrecht.org,
-im Folgenden: „Anbieter“ genannt
und
den Teilnehmer*innen und den Vertragspartner*innen
von Online- und Präsenzfortbildungsveranstaltungen geregelt.
Vertragsschluss
Ein wirksamer Vertrag wird erst dadurch geschlossen, dass Ihnen die Teilnahmebestätigung übersandt wurde. Das Fortbildungsprogramm auf der Homepage mitrecht.org stellt lediglich eine Information dergestalt dar, ein Angebot zur Teilnahme zu übersenden. Der Anbieter kann Ihr Angebot durch Übersendung der Teilnahmebestätigung binnen fünf Werktagen annehmen. Nur durch Annahme Ihres Angebots innerhalb der vorstehenden Frist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Zwar erhalten Sie eine Eingangsbestätigung auf Ihr Angebot zur Teilnahme, jedoch erfolgt durch diese Eingangsbestätigung noch nicht die Annahme Ihres Angebots.
Grundsätzlich erfolgt der Vertragsschluss online. Ausnahmsweise kann der Vertragsschluss auch kurzfristig per Telefon, Mail oder Fax erfolgen.
Widerrufsrecht
Sie können bei Online-Anmeldungen Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen (z.B. Brief, Fax, Mail). Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an Dirk Audörsch, Osterender Chaussee 4 in 25870 Oldenswort.
Zahlung / Fälligkeit
Die Seminargebühren sowie ggf. die anfallenden Tagungspauschalen sind vierzehn Tage nach Erhalt der Teilnahmebestätigung und Rechnung fällig. Der genaue Rechnungsbetrag ergibt sich aus der jeweiligen Kostenrechnung zu den einzelnen Veranstaltungen. Der Betrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Bei spontaner Anmeldung ist der Rechnungsbetrag wenigstens zum Seminarantritt fällig, soweit keine abweichende Regelung getroffen wurde. Der Seminarbeitrag weist die gesetzliche Mehrwertsteuer (grsl. 19%) aus.
Stornierung
Sie können Ihre Anmeldung jederzeit kostenlos stornieren, spätestens aber bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform (siehe Ziffer 2., Satz 1).
Zahlende Ersatzteilnehmer*innen können zwar jederzeit benannt werden, jedoch gilt dann Ziffer 1., Satz 3 und 6 entsprechend.
Falls Sie nicht rechtzeitig stornieren und auch keine*n Ersatzteilnehmer*in benennen, die entsprechend des vorstehenden Satzes teilnehmen können, muss der Anbieter leider auf Zahlung der vollen Seminargebühr bestehen. Das gilt auch bezüglich der vom Tagungshaus geltend gemachten Stornierungskosten hinsichtlich der Tagungspauschalen und ggf. der Stornierungskosten für die gebuchten Übernachtungen.
Veranstaltungsabsage
Bei zu geringer Teilnehmer*innenzahl behält sich der Anbieter vor, das jeweilige Seminar abzusagen. Der Anbieter ist weiter berechtigt, ein Seminar abzusagen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere in der Erkrankung des*r Referent*in, einer Pandemie, sofern das Tagungshaus den Vertrag zur Seminardurchführung kündigt oder bei höherer Gewalt. Die Teilnehmer*innen werden über wesentliche Änderungen, so bald wie möglich, benachrichtigt. Falls ein Seminar abgesagt werden muss, erstattet der Anbieter die bezahlte Teilnehmergebühr umgehend zurück. Ebenso ggf. Tagungspauschalen und Übernachtungskosten, die in Rechnung gestellt wurden. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
Veranstaltungsänderung
Inhalt sowie Ablauf der Veranstaltung und der Einsatz von Referent*innen können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung auch kurzfristig geändert werden.
Technische Voraussetzungen
Bei Online-Fortbildungen sind die teilnehmenden Personen eigenständig dafür verantwortlich, dass ihr jeweiliger Internetzugang über eine ausreichende Bandbreite verfügt und ihre Technik vollständig funktioniert. Es ist eine Bandbreite von 3,8 MBit/s, 4,0 MBit/s (Upload/Download) zu empfehlen. Weiter sind neben einem Internetempfangsgerät ein Mikrophon sowie eine Kamera erforderlich. Ist eine Fortbildungsteilnahme aufgrund der fehlenden, technischen Voraussetzungen (Satz 1, 2 und 3) nicht oder nicht zufriedenstellend möglich, führt dieses nicht zu einer Haftung oder zu Ersatzansprüchen wegen Nichtteilnahme oder ungeeigneten Teilnahme gegenüber dem Anbieter.
Hausrecht
Das Hausreicht gilt auch für den digitalen Raum (vgl. sinngemäß BGH Urt. v. 29.05.2020 – Az.: V ZR 275/18).
Der Anbieter behält sich daher ausdrücklich vor, Teilnehmer*innen von den Fortbildungen auszuschließen, wenn diese Teilnehmer*innen nach erfolgter Abmahnung sich wiederholt dergestalt verhalten, dass z.B. ein geordnetes und lernendes Folgen des Seminars für die übrigen Teilnehmer*innen nicht erreicht werden kann (so insbesondere durch Zwischenrufe oder andere Handlungen mit fremdenfeindlichen, menschenverachtenden Inhalt oder sonstige beleidigenden Äußerungen). In diesem Fall hat der*ie Teilnehmer*in, die Gebühren und Kosten vollständig zu entrichten. Ein Erstattungsanspruch besteht nicht. Sofern die Fortbildung durch den*ie Teilnehmer*in abgebrochen wurde, ist die Teilnahmegebühr des Seminars ebenfalls komplett fällig. Die Kosten ggf. für Unterkunft, Anfahrt etc. werden nicht erstattet. Ansprüche des Anbieters und der weiteren Teilnehmer*innen auf Schadensersatz bleiben unberührt.
Haftung
Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber dem Anbieter sind ausgeschlossen. Ansprüche, die aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus der Haftung für sonstige Schäden oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, bleiben unberührt.
Datenschutzerklärung/ -hinweis
Informationen zum Datenschutz gemäß Artikel 13 DSGVO können Sie der Datenschutzerklärung auf der Homepage mitrecht.org entnehmen. Diese können Sie ebenso wie diese AGB´s ausdrucken und/oder speichern.
Die Vertragsdaten, die Sie übermittelt haben, werden durch den Anbieter elektronisch für 10 Jahre gespeichert (§ 147 Abs. 1 AO). Der elektronischen Datenverarbeitung und -speicherung der Daten wird mit der Anmeldung durch und/oder für die Teilnehmenden zugestimmt. Weiter wird durch die Abgabe des Angebots zum Abschluss des Fortbildungsvertrages erklärt, dass auch die Widerrufbelehrung bezogen auf die Einwilligung zur Datenspeicherung und –verarbeitung zur Kenntnis genommen wurde.
Fortbildungsnachweise gem. § 6 Abs. 2 S. 2 RDG und § 15 FAO
Nach der Fortbildung erhalten die Teilnehmer*innen ausschließlich per Mail entsprechend der tatsächlich anwesenden Zeit eine Fortbildungsbescheinigung entsprechend § 6 Abs. 2 S. 2 RDG. Zwar wurden durch den Anbieter bereits diverse Fortbildungen im Sozialrecht durchgeführt, ohne dass es zu Problemen mit der Anerkennung der Fortbildungsnachweise gem. § 15 FAO durch verschiedene Rechtsanwaltskammern gekommen wäre, jedoch wird durch den Anbieter eine Garantie für die Anerkennung der vom Anbieter ausgestellten Fortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO durch die maßgebliche Rechtsanwaltskammer nicht übernommen.
Schlussbestimmung
Die Fortbildungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Dieser bezieht sich sowohl auf Papier- als auch digitale Unterlagen. Sie dürfen weder auszugsweise noch vollständig ohne schriftliche Erlaubnis des Anbieters vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Dieses gilt auch für das Fertigen digitaler Kopien sowie die digitale Weitersendung.
Salvatorische Klausel
Sofern einige der vorstehenden Regelungen unwirksam sein sollten, betrifft das die übrigen Regelungen nicht. Vielmehr sind die unwirksamen Regungen durch Regelungen des BGB bzw. durch Auslegung, die dem Sinn der unwirksamen Regelung am ehesten entsprechen, zu ersetzen.
Diese Teilnahmebedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Fortbildungen, die ab dem 01.06.2022 stattfinden.